Honorar

Geld ist selten nur Geld. Deshalb sprechen wir manchmal auch darüber.

Meine Praxis richtet sich in erster Linie an Selbstzahler, Privatversicherte sowie Beihilfeberechtigte. Die folgenden Angaben sollen Ihnen eine transparente Orientierung zu Honoraren, Rahmenbedingungen und möglichen Formen der Kostenübernahme geben.
Psychotherapie
Einzelpsychotherapie
50 Minuten
150 €
Ausfallhonorar 100 €
Gruppentherapie
90 Minuten
75 €
Ausfallhonorar 50 €
Vorgespräch zur Gruppentherapie
50 Minuten
150 €
Ausfallhonorar 100 €
Supervision
Einzelsupervision
60 Minuten
180 €
Ausfallhonorar 120 €
Leitungs- & Führungssupervision
60 Minuten
220 €
Ausfallhonorar 150 €
Team- und Organisationssupervision
Das Honorar richtet sich nach Umfang, Teilnehmerzahl, Anfahrtsweg und Anliegen. Gerne erstelle ich Ihnen nach einem Vorgespräch ein individuelles Angebot. Nicht selten die günstigere Alternative zu Eskalation, Fluktuation und Burnout.
bis 90 Minuten
ca. 800–1.000 €
halber Tag (3–4 Stunden)
ca. 1.500–2.000 €
ganzer Tag
ca. 2.500–3.500 €
Forensische Gutachten
Forensische Gutachten werden entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) abgerechnet. Aufträge von Gerichten, Behörden, Institutionen und Rechtsvertretungen übernehme ich nach individueller fachlicher Auftragsklärung.
Psychotherapeutische Gutachten im Rahmen der Sterbehilfe
Ich führe psychotherapeutische Begutachtungen zur Frage der Freiverantwortlichkeit im Zusammenhang mit einem Sterbewunsch sowie einem assistierten Suizid durch.
Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage der Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.) sowie der jeweils geltenden fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Honorar pro Arbeitsstunde
150 €
Kommunikationspauschale (Post, E-Mail, Telefon)
25 €
Infrastrukturpauschale (Datenspeicherung, Archivierung, technische Infrastruktur)
25 €
Fahrtkosten pro gefahrenem Kilometer
0,42 €
Gerne erhalten Sie vorab eine transparente Einschätzung des voraussichtlichen Umfangs und der zu erwartenden Kosten.
Kostenübernahme, Privatversicherungen und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen in der Regel ganz oder teilweise. Art und Umfang der Erstattung richten sich ausschließlich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag beziehungsweise den jeweiligen Beihilfevorschriften.
Je nach Tarif kann ein Eigenanteil verbleiben, der von Ihnen selbst zu tragen ist. Da sich Versicherungsleistungen teilweise erheblich unterscheiden, empfehle ich Ihnen, die Bedingungen der Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu klären.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kostenerstattungsverfahren
In Ausnahmefällen kann eine Behandlung auch im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Ich biete dieses Verfahren jedoch nur in begründeten Einzelfällen an, da es für alle Beteiligten mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden ist und die Bearbeitung durch die Krankenkassen häufig mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen, insbesondere wenn eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung nicht verfügbar ist.
Bitte beachten Sie, dass die im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erstatteten Beträge häufig unter den Honoraren einer privaten psychotherapeutischen Behandlung liegen. Ein verbleibender Differenzbetrag ist daher in der Regel von Ihnen selbst zu tragen.
Wenn Sie eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren anstreben, empfehle ich Ihnen dringend, sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen, den einzureichenden Unterlagen sowie zum konkreten Ablauf des Verfahrens.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert. Bei Absagen von weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen berechne ich ein Ausfallhonorar.
Das Leben hält gelegentlich Überraschungen bereit. Das ist mir vollkommen klar. Vermieter, Krankenkassen und Energieversorger zeigen sich davon erfahrungsgemäß jedoch wenig beeindruckt.
Steuerlicher Hinweis
Manchmal beteiligt sich nicht nur die Psyche an Veränderungs- und Entwicklungsprozessen, sondern auch das Finanzamt.
Je nach individueller Situation können Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, Supervisionen oder andere beruflich veranlasste Leistungen steuerlich berücksichtigt werden. Supervision kann bei beruflichem Bezug häufig als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder Ihr Finanzamt.
Porträtfoto von Sabrina Schuder, Psychologische Psychotherapeutin, rund freigestellt in Schwarz-Weiß
Sabrina Schuder
Psychologische Psychotherapeutin
Hier bitte erst einmal nur anklopfen. Das Formular läuft technisch über den Anbieter meiner Website. Name, Kontaktdaten und ein paar Worte genügen – auspacken können Sie später bei mir.
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Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
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