Kostenübernahme, Privatversicherungen und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen in der Regel ganz oder teilweise. Art und Umfang der Erstattung richten sich ausschließlich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag beziehungsweise den jeweiligen Beihilfevorschriften.
Je nach Tarif kann ein Eigenanteil verbleiben, der von Ihnen selbst zu tragen ist. Da sich Versicherungsleistungen teilweise erheblich unterscheiden, empfehle ich Ihnen, die Bedingungen der Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu klären.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kostenerstattungsverfahren
In Ausnahmefällen kann eine Behandlung auch im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Ich biete dieses Verfahren jedoch nur in begründeten Einzelfällen an, da es für alle Beteiligten mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden ist und die Bearbeitung durch die Krankenkassen häufig mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen, insbesondere wenn eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung nicht verfügbar ist.
Bitte beachten Sie, dass die im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erstatteten Beträge häufig unter den Honoraren einer privaten psychotherapeutischen Behandlung liegen. Ein verbleibender Differenzbetrag ist daher in der Regel von Ihnen selbst zu tragen.
Wenn Sie eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren anstreben, empfehle ich Ihnen dringend, sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen, den einzureichenden Unterlagen sowie zum konkreten Ablauf des Verfahrens.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert. Bei Absagen von weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen berechne ich ein Ausfallhonorar.
Das Leben hält gelegentlich Überraschungen bereit. Das ist mir vollkommen klar. Vermieter, Krankenkassen und Energieversorger zeigen sich davon erfahrungsgemäß jedoch wenig beeindruckt.
Steuerlicher Hinweis
Manchmal beteiligt sich nicht nur die Psyche an Veränderungs- und Entwicklungsprozessen, sondern auch das Finanzamt.
Je nach individueller Situation können Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, Supervisionen oder andere beruflich veranlasste Leistungen steuerlich berücksichtigt werden. Supervision kann bei beruflichem Bezug häufig als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder Ihr Finanzamt.